Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Fenster, Türen und Fassaden - ES.02 - 2023-01

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Produktinformationen "Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Fenster, Türen und Fassaden - ES.02:
2023-01 -
Papierausgabe
"

Das neu überarbeitete VFF-Merkblatt ES.02: 2023-01 „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Fenster, Türen und Fassaden“ wurde in der VFF-Arbeitsgruppe Wärmeschutz in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH (IBH), dem Institut für Fenstertechnik und einigen Organisationen überarbeitet und durch die Kompetenzgruppe des Technischen Ausschusses des VFF zur Veröffentlichung freigegeben. Es ist Ersatz für die Ausgabe vom September 2020.

Im Koalitionsvertag der aktuellen Bundesregierung wurden Festlegungen zur weiteren Entwicklung des Gebäudeenergiegesetzes getroffen, die nun Schritt für Schritt umgesetzt werden. So trat zum 1. Januar 2023 eine „kleine“ GEG-Novelle in Kraft, über die wir bereits im VFF e-Ticker 12/2022 mit Nachrichten aus Verband und Branche informiert hatten. Im Fokus steht dabei eine Anpassung für den Neubau auf den Effizienzhaus-Standard 55 durch Reduzierung des maximal zulässigen Primärenergiebedarfs von 75 auf 55 Prozent des Referenzgebäudes. Die Anforderung an die Hülle über die Wärmetransmission und somit die U-Werte wurden dagegen nicht verschärft. Auch wenn die Änderungen der „kleinen“ GEG-Novelle die transparente Gebäudehülle nicht direkt betreffen, wurde eine Anpassung der letzten Ausgabe des Merkblatts ES.02 vom September 2020 an einigen Stellen erforderlich. Dies hat man zum Anlass genommen, auch das Kapitel 4 „Ausblick auf eine künftige Neufassung des GEG“ auf einen aktuellen Stand zu bringen.

Bestellumfang: ein „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Fenster, Türen und Fassaden – ES.02“ – in Papier